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Nach-der-Elternzeit Info

Ich freue mich über Ihr Interesse und melde mich per E-Mail bei Ihnen, wenn es soweit ist. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute, Nicola Schneider

Behandlungsablauf

Nach einem ausführlichen Gespräch über die Beschwerden und die Vorgeschichte wird der Patient mit den Händen auf Blockaden, Gewebsspannungen und andere Einschränkungen, sogenannte Dysfunktionen, untersucht. Diese helfen dabei anzuzeigen, wo im Körper der Ursprung der Symptome zu finden ist.

Ziel der Behandlung ist es ein funktionales Gleichgewicht einzustellen, in dem es dem Körper möglich ist seine Selbstheilungskräfte voll zu entfalten. Mittels osteopathischer Techniken werden hierfür Funktionsstörungen bestmöglich aufgelöst. In der Osteopathie wird den Symptomen im wahrsten Sinne auf den Grund gegangen. Es wird nach dem Ursprung des Leidens gesucht. Da der menschliche Körper als Einheit funktioniert, liegt dieser Ursprung oft nicht dort, wo die Beschwerden auftreten. Fragen Sie mich gerne persönlich, wenn Sie hierzu Fragen haben. Wie häufig eine Behandlung notwendig ist, entscheidet sich ganz individuell nach dem Beschwerdebild.

Eine osteopathische Behandlung dauert zwischen 45 und 55 Minuten. Jede neue Therapiesitzung wird individuell auf die Symptome und das Befinden des Patienten abgestimmt. Der genaue Verlauf der Behandlungen ist dann vom Einzelfall abhängig.

Kontakt

Behandlungskosten

Eine Investition in Ihre Gesundheit.

In der osteopathischen Therapie werden gezielt die Selbstheilungskräfte des Patienten angeregt. Diese arbeiten auch nach der Behandlung weiter an der Heilung.

Eine Therapiesitzung kostet 85 € und dauert zwischen 45 und 55 Minuten.
Die Rechnungen werden auf Grundlage des offiziellen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstellt.

Kostenerstattung

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen. Hierbei geht der Patient zunächst in Vorkasse und bekommt dann anteilig von seiner Krankenkasse Geld zurückerstattet. Zum Teil ist hierfür ein Schreiben von einem Arzt notwendig.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über eine mögliche Kostenerstattung.

Private Krankenkassen, Beihilfe- und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten in der Regel komplett oder anteilig. Bitte informieren Sie sich auch hierzu bei Ihrer Privaten Kranken- oder Zusatzkasse.